Seit dem 07. Juni gilt eine neue Corona Verordnung für Sport (CoronaVO Sport).
Wir haben die Eckpunkte für den SSV zusammengefasst.
Unter einer Inzidenz von 100 (5 Werktage in Folge):
Infos gelten für Sport im Freien und kontaktarmen Sport.
- Sport im Freien (z.B. SSV Gelände) mit bis zu 20 Personen möglich
- Für das Betreten des Geländes ist eine Nachweispflicht nötig (Vollständig geimpft, genesen oder offiziellen Schnelltest (nicht älter als 24h)
- Ausnahme: Schulpflichtige Kinder. Schulische Schnelltest sind hier für 60h gültig
- AHA-Regeln gelten weiterhin (Abstand, Händewaschen, etc.)
- Teilnahmeprotokollierung (PDF hier, Für Tennis und Volleyball existiert eine Online-Meldungsmöglichkeit)
Sport in Gebäuden (Güssenhalle):
- erst ab Freitagnachmittag
- 18. Juni 2021
- max. 10 Personen
- 1 Person pro 10qm2
- Nachweispflicht (siehe oben)
- AHA-Regeln
- Teilnahmedokumentation (siehe oben)
Trainer einer Sporteinheit müssen die Nachweispflicht prüfen.
Personen mit Corona-Test-Schulung/Zertifikat dürfen eigene Schnelltests vor Ort durch diese Person durchgeführt werden.
QR Code am Vereinsheim für die CoronaWarn App zum Kontakt-Tracing folgt noch.
Eine Aktualisierung der Regeln erfolgt bei steigender/sinkender Inzidenz. Weitere Lockerungen sind aber einer stabilen Inzidenz von unter 35 möglich (5 Werktage in Folge).
Eine Zusammenfassung findet ihr auch unten in den Dateien.
Bei Fragen wendet euch bitte an unseren 1. Vorsitzenden Aaron Czichon.