Land Baden-Württemberg hat für den 01. Juli weitere Lockerungen veröffentlicht. Darunter auch neue, einfachere Regeln für den Training- und Sportbetrieb. Hier die Änderungen in der Übersicht:
- Es darf in Gruppen von bis zu 20 Personen (incl. Trainer) OHNE Einhaltung des Mindestabstands trainiert werden.
- Bei Sportarten mit längerem unmittelbaren Körperkontakt sind möglichst feste Trainingspaare zu bilden.
- Umkleiden und Duschen dürfen wieder benutzt werden. Es muss jedoch ein Mindestabstand von 1,5 Meter eingehalten werden. Der zeitliche Aufenthalt ist auf ein unbedingt erforderliches Maß zu beschränken d. h. duschen, umziehen und dann die Umkleide verlassen.
- Abseits des Sports ist, wo immer möglich, ein Abstand von mind. 1,5 Meter einzuhalten.
- Bei Gruppentraining soll eine Durchmischung der Gruppen vermieden werden.
- Hygienevorschriften und Dokumentationspflicht gilt weiterhin.
Für Fragen wendet euch bitte an euren jeweiligen Abteilungsleiter oder Abteilungsleiterin.